Beitragsordnung
Beitragsordnung des Mecklenburgischen-Vorpommerschen Anwaltsvereins e.V.
Beitragsordung als PDF zum Download
§ 1 Beitragspflicht
(1) Mitglieder des Mecklenburgischen- Vorpommerschen Anwaltsvereins sind zur
Entrichtung des
Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich berechnet und beträgt 15,34 EUR pro Monat und
Mitglied.
Er ist zu entrichten beginnend ab dem 1. Monat des Bestehens der Mitgliedschaft.
(3) Auf Antrag kann der Vorstand Mitgliedern bis Vollendung ihres 40. Lebensjahres eine
reduzierte Beitragspflicht von monatlich 9,00 EUR gewähren. Die Reduzierungsvoraussetzung
ist bei Antragstellung glaubhaft zu machen.
§ 2 Beitragskassierung
(1) Die Beitragskassierung obliegt dem Vorstand.
(2) Der Schatzmeister ist berechtigt, im Namen des Vorstands die Beitragskassierung
vorzunehmen. Er soll den Mitgliedern halbjährliche Beitragsrechnungen legen.
Der Schatzmeister ist berechtigt, rückständige Beiträge zu mahnen und aufgrund
Vorstandsbeschluß nötigenfalls gerichtlich geltend zu machen.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung tritt mit ihrem Erlaß aufgrund Beschluß der
Mitgliederversammlung
in Kraft.
(2) Über Änderungen der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung.











